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Was ist die Abgeltungsteuer? Einfach erklärt

Was ist die Abgeltungsteuer und wie hoch ist sie? Einfach erklärt: Steuersatz, Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Tagesgeldzinsen.

Abgeltungsteuer auf Zinsen und Kapitalerträge einfach erklärt
Grafik: tagesgeld-charts.de | KI generiert

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Besteuerung von Kapitalerträgen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zinsen aus Tagesgeld
  • Zinsen aus Festgeld
  • Dividenden
  • bestimmte Gewinne aus Wertpapierverkäufen

Die Abgeltungsteuer wurde in Deutschland zum 1. Januar 2009 eingeführt.

Warum heißt sie Abgeltungsteuer?

Die Steuer wird in vielen Fällen direkt von der Bank oder einer anderen auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Damit ist die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Deshalb wird umgangssprachlich von Abgeltungsteuer gesprochen.

Rechtstechnisch handelt es sich um Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Für viele private Kapitalerträge gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 25 Prozent.

Hinzu kommen:

  • Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls Kirchensteuer

Ohne Kirchensteuer ergibt sich einschließlich Solidaritätszuschlag eine Belastung von 26,375 Prozent auf steuerpflichtige Kapitalerträge.

Gibt es einen Freibetrag?

Ja.

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt der sogenannte Sparer-Pauschbetrag.

Er beträgt derzeit:

  • 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende
  • 2.000 Euro pro Jahr für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten diese Beträge. Zuvor lag der Sparer-Pauschbetrag bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung.

Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben grundsätzlich steuerfrei.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Damit eine Bank innerhalb des Sparer-Pauschbetrags keine Steuer einbehält, kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Wer Konten bei mehreren Banken besitzt, kann den Freibetrag auf verschiedene Institute verteilen.

Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

Wie werden Tagesgeldzinsen besteuert?

Zinsen aus Tagesgeld zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Ist bei der Bank ein ausreichender Freistellungsauftrag hinterlegt und der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft, wird auf diese Zinsen zunächst keine Kapitalertragsteuer einbehalten.

Ist der Freibetrag ausgeschöpft, führt die Bank die anfallende Steuer in der Regel automatisch ab.

Muss man Kapitalerträge noch in der Steuererklärung angeben?

Nicht immer.

Wenn die Bank die Steuer bereits korrekt einbehalten hat, müssen diese Kapitalerträge grundsätzlich nicht nochmals angegeben werden.

Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen oder erforderlich sein, zum Beispiel wenn:

  • der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig berücksichtigt wurde
  • Kapitalerträge bei ausländischen Banken erzielt wurden
  • Verluste verrechnet werden sollen
  • eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt wird

Was ist die Günstigerprüfung?

Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungsteuer, kann beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragt werden.

Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz günstiger wäre.

Ist dies der Fall, wird die günstigere Variante angewendet.

Abgeltungsteuer kurz zusammengefasst

Die Abgeltungsteuer betrifft viele private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und bestimmte Wertpapiererträge.

Für viele Kapitalerträge gilt:

  • 25 Prozent Steuersatz
  • zusätzlich Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls Kirchensteuer
  • 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende
  • 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung

Bei Tagesgeld wird die Steuer normalerweise direkt von der Bank abgeführt, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

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