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Was ist die gesetzliche Einlagensicherung? 100.000 Euro Schutz einfach erklärt

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung? So sind Tagesgeld und Festgeld grundsätzlich bis 100.000 Euro pro Person und Bank in Deutschland geschützt.

Gesetzliche Einlagensicherung für Tagesgeld und Festgeld erklärt
Bild: tagesgeld-charts.de / KI generiert

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankguthaben, wenn ein Kreditinstitut seine Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann.

In Deutschland sind grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut geschützt.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Tagesgeld
  • Festgeld
  • Guthaben auf Girokonten
  • Sparguthaben

Für Sparer ist die Einlagensicherung deshalb ein wichtiger Punkt bei der Auswahl einer Bank.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Sicherungsgrenze beträgt grundsätzlich 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut.

Dabei werden alle geschützten Guthaben bei derselben Bank zusammengerechnet.

Ein Beispiel:

Wer bei einer Bank 60.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto und 50.000 Euro auf einem Festgeldkonto besitzt, hat insgesamt 110.000 Euro bei diesem Institut angelegt.

Davon sind grundsätzlich 100.000 Euro gesetzlich geschützt.

Gilt die Grenze pro Konto oder pro Bank?

Die Grenze gilt nicht für jedes einzelne Konto, sondern pro Einleger und Kreditinstitut.

Mehrere Konten bei derselben Bank erhöhen die gesetzliche Sicherungsgrenze deshalb nicht.

Wichtig ist außerdem: Unterschiedliche Marken oder Produktnamen können zum selben Kreditinstitut gehören.

Bei größeren Anlagebeträgen sollte deshalb geprüft werden, welche Bank tatsächlich hinter dem jeweiligen Angebot steht.

Was gilt bei Gemeinschaftskonten?

Bei Gemeinschaftskonten wird das Guthaben den einzelnen Kontoinhabern zugerechnet.

Bei zwei gleichberechtigten Kontoinhabern können deshalb grundsätzlich bis zu 200.000 Euro geschützt sein.

Gibt es Ausnahmen von der 100.000-Euro-Grenze?

Ja.

In bestimmten besonderen Lebenssituationen kann die gesetzliche Einlagensicherung vorübergehend bis zu 500.000 Euro betragen.

Das kann zum Beispiel bei Guthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, bei Abfindungen, Renteneintritt oder bestimmten Versicherungs- und Entschädigungsleistungen gelten.

Der erhöhte Schutz gilt nur für einen begrenzten Zeitraum und muss im Entschädigungsfall nachgewiesen werden.

Was passiert bei einer Bankenpleite?

Kann eine Bank ihre geschützten Einlagen nicht mehr zurückzahlen und wird der Entschädigungsfall festgestellt, übernimmt das zuständige Einlagensicherungssystem die Entschädigung.

Für regulär geschützte Einlagen bis 100.000 Euro müssen Sparer grundsätzlich keinen gesonderten Antrag stellen.

Die Auszahlung soll grundsätzlich innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen.

Gilt die Einlagensicherung auch bei Banken aus anderen EU-Ländern?

Ja.

Auch in anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es gesetzliche Einlagensicherungssysteme.

Die Sicherungsgrenze ist innerhalb der EU grundsätzlich auf 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut harmonisiert.

Bei einer ausländischen Bank ist normalerweise das Einlagensicherungssystem des jeweiligen Herkunftslandes zuständig.

Bei einem Tagesgeldvergleich sollte deshalb neben dem Zinssatz auch darauf geachtet werden:

  • in welchem Land die Bank ihren Sitz hat
  • welches Einlagensicherungssystem zuständig ist
  • welches Kreditinstitut hinter dem Angebot steht

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gibt es bei einigen Banken freiwillige Sicherungssysteme.

Diese können Guthaben über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinaus absichern.

Für die grundlegende Beurteilung eines Tagesgeld- oder Festgeldangebots sollte aber zunächst die gesetzliche Einlagensicherung betrachtet werden.

Einlagensicherung kurz zusammengefasst

Für Tagesgeld- und Festgeldsparer gilt grundsätzlich:

  • 100.000 Euro Schutz pro Einleger und Kreditinstitut
  • mehrere Konten bei derselben Bank erhöhen die Grenze nicht
  • bei Gemeinschaftskonten kann sich der geschützte Betrag entsprechend erhöhen
  • in bestimmten Ausnahmefällen kann vorübergehend ein höherer Schutz gelten
  • auch in anderen EU-Staaten gelten grundsätzlich 100.000 Euro gesetzliche Einlagensicherung

Wer mehr als 100.000 Euro anlegen möchte, kann das Geld auf mehrere rechtlich unterschiedliche Kreditinstitute verteilen.

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